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Wie Berechnet Sich Die Zumutbare Belastung

Welche außergewöhnlichen Belastungen können Sie bündeln?

Alle Details zu den außergewöhnlichen Belastungen lesen Sie im Unter­artikel Das zählt als außergewöhnliche Belastung. Zu den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen gehören:

Krank­heits­kosten. Alle Ausgaben, die Sie für medizi­nisch notwendige Behand­lungen bezahlt haben und mittels ärzt­licher Verordnung oder Attest im Zweifels­fall nach­weisen können. Das gold auch für selbst verschuldete Verkehrs- oder Sport­unfälle. Versicherungs­leistungen müssen Sie aber vorrangig in Anspruch nehmen.

Pflege­kosten. Haben Sie einen Pfle­gegrad, können Sie Kosten Ihrer häuslichen Pflege oder Heim­unterbringung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Steht Ihnen der Behindertenpausch­betrag zu, wählen Sie, was für Sie güns­tiger ist: Pauschale oder die Abrechnung der einzelnen Kosten.

Natur­katastrophen. Sie mussten Schäden wegen Unwettern beseitigen, deshalb Hausrat und Kleidung neu kaufen? Alles, was die Versicherung nicht ersetzt, zählt steuerlich.

Beerdigungs­kosten. Bis 7 500 Euro für Begräbnis, Grabstätte oder Grab­stein zählen, wenn diese angemessen sind und den Wert des Erbes über­steigen. Kosten für Trauerkleidung und -feier zählen nicht. Als Nach­weise dienen Kostenbelege und Erbschein.

Darlehens­zinsen. Müssen Sie einen Kredit aufnehmen, um etwa Flutschäden beseitigen zu können, können Sie die Zinsen steuer­mindernd anrechnen.

Gesund­heits­gefähr­dung. Ist Ihr Haus durch nachgewiesene gesund­heits­gefähr­dende ­Stoffe belastet, können Sie die Beseitigung geltend machen. Ein Gutachten ist nicht zwingend (BFH, Az. VI R 21/11).

Prozess­kosten. Prozess­kosten anzu­geben lohnt nur, wenn Sie nach­weisen können, dass diese Ihre Existenz gefährden. Nicht anerkannt sind Adoptions­kosten (Bundes­verfassungs­gericht, Az. two BvR 1208).

Unser Rechner ermittelt Ihren Eigen­anteil

Einen gewissen Eigen­anteil müssen Sie von all diesen allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen selber tragen. Erst Ausgaben über Ihrer zumut­baren Belastung wirken sich steuerlich aus. Wie viel Sie absetzen können, hängt in erster Linie von Ihrem Einkommen, Familien­stand und Kinder­zahl ab.

Beispiel: Familie Huber mit zwei Kindern sortiert ihre Rechnungen und stellt fest, dass sie in diesem Jahr bereits 1 700 Euro für Behand­lungen selbst bezahlen musste. Ihre zumut­blank ­Belastung beträgt 1 346 Euro bei fifty 000 Euro Einkünften. Lässt sich Frau Huber im Dezember ein Zahnimplantat einsetzen, zu dem sie 700 Euro zuzahlen muss, kommt die Familie insgesamt auf ii 400 Euro Ausgaben. Davon kann sie 1 054 Euro als außergewöhnliche ­Belastung abziehen.

Wie hoch Ihr Eigen­anteil ist, können Sie mit unserem Online­rechner ermitteln:

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Dieses Special wird laufend aktualisiert. Jüngstes Update: xix. April 2021.

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Source: https://www.test.de/Rechner-Aussergewoehnlichen-Belastungen-So-ermitteln-Sie-Ihren-Eigenanteil-5536032-0/

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